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Zertifikat

TÜV geprüfte Fachkraft

für Rauchwarnmelder

nach DIN 14676

 

langjährige Einsatzerfahrung

im vorbeugenden und abwehrenden

Brandschutz bei der Feuerwehr

DIN-NORM RAUCHMELDER - Richtlinien rund um Ihre Sicherheit!
 

DIN-Norm Rauchmelder

Die Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder: DIN 14676

Die DIN 14676 ist die deutsche Norm für Rauchwarnmelder in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung (Einbau, Betrieb und Instandhaltung).

Zielgruppe dieser Norm sind die für Brandschutz zuständigen Behörden, die Feuerwehren für ihre Beratungstätigkeit im vorbeugenden Brandschutz, die Hersteller von Rauchwarnmeldern, die Planer und Architekten, Wohnungs- und Hauseigentümer sowie die Wohnungsnutzer selbst.

Neuerungen seit Herbst 2012

Die im Herbst 2012 novellierte Anwendungsnorm DIN 14676 enthält gegenüber der bisherigen Fassung einige zum Teil haftungsrelevante Änderungen. Die Anforderungen zu Montage, Wartung und Austausch von Rauchwarnmeldern wurden präzisiert. Sonderfälle wie die Montage in besonders schmalen Fluren, in Räumen mit Podesten und Galerien sowie an schrägen Decken bzw. Folien- oder Textildecken wurden einbezogen. In Bezug auf die Gleichstellung wurden Hinweise zur Berücksichtigung der Warnung von Personen mit eingeschränktem Wahrnehmungsvermögen aufgenommen. Zum Thema Vernetzung von Rauchwarnmeldern wurden ebenfalls die Anforderungen und Informationen zur Anwendung nach anerkanntem Stand der Technik ergänzt. Außerdem finden sich aktualisierte Planungsbeispiele im Anhang der Norm.

Gänzlich neu in dieser Norm ist jedoch der Abschnitt 7 „Nachweis der Fachkompetenz für Dienstleistungserbringer“. Das heißt, die Norm sieht jetzt für die Projektierung, Installation und Instandhaltung eine „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ vor. Seit dem Frühjahr 2013 bietet das Forum Brandrauchprävention ein Prüfungs- und Zertifizierungsschema für den Erwerb der Trainerlizenz zur Ausbildung der „Geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder“. Entsprechende Schulungen bieten der BHE und der ZVEI an. Details dazu finden Sie hier. (Verlinkung zur Geprüften Fachkraft)

Wichtige Anmerkung

Rauchwarnmelder warnen frühzeitig vor Brandrauch bzw. Bränden, damit die Bewohner von Haus und Wohnung frühzeitig reagieren, insbesondere die brandbeaufschlagten Räume sofort verlassen und die Feuerwehr alarmieren können. Rauchwarnmelder verhindern weder die Entstehung von Bränden noch bekämpfen sie diese selbsttätig; sie alarmieren auch weder unmittelbar die Feuerwehr noch sonst eine hilfeleistende Stelle. Sie dienen auch nicht der Alarmierung der Nutzer (Mieter, Pächter usw.) anderer Wohnungen, von Nachbarn usw. Rauchwarnmelder dienen nicht der Verhinderung von Brandschäden und können sie auch tatsächlich nicht verhindern, insbesondere nicht, wenn bei Brandausbruch niemand anwesend ist.

Anwendung

Rauchwarnmelder, wie sie in dieser Norm beschrieben und angewendet werden, können sowohl als Einzelmelder funktionieren wie auch mit anderen Rauchwarnmeldern über Funk vernetzt werden, sofern Melder, die dafür technisch ausgerüstet sind, eingesetzt werden. Eine Vernetzung über Kabel verlangt spezielle Melder, wie sie in professionellen Brandmeldeanlagen eingesetzt werden; diese werden nur zusammen mit einer professionellen Brandmeldezentrale geliefert. Im Falle der Vernetzung der Rauchwarnmelder mittels Funk kann die akustische Alarmierung an alle übrigen Rauchwarnmelder innerhalb der Vernetzung oder an eine zentrale Stelle erfolgen. Möglich ist, optische Meldungen oder Vibrationsmeldungen (z. B. für Gehörlose) zu integrieren.

Eine Aufschaltung von Rauchwarnmeldern, auch solcher mit Funkvernetzung, auf eine Brandmeldeanlage sowie der Einsatz von Rauchwarnmeldern als „Ersatz“ für eine von Versicherungen oder der Bauaufsicht geforderte Brandmeldeanlage ist nicht zulässig, führt straf- und zivilrechtlich zur Haftung, versicherungsrechtlich zum Verlust des Versicherungsschutzes und kann bauaufsichtlich gegebenenfalls zusätzlich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, verbunden mit einer Nachrüstungsauflage.

Wichtiger Hinweis

Unter „Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung” versteht die Norm „Räume bzw. Raumgruppen in wohnungsähnlicher Struktur”. Dazu gehören z. B. Hotels und Pensionen o. ä. mit weniger als 12 Gastbetten, Containerräume, Freizeitunterkünfte u. ä., sofern für diese bauaufsichtlich keine anderen Anforderungen an die brandschutztechnische Ausrüstung gestellt werden.

Planung/Einbau

Nur der Einsatz von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 ist zulässig. 230-V-Rauchwarnmelder müssen über eine Notstromversorgung verfügen, z. B. eine Batterie oder einen Akkumulator. Rauchwarnmelder mit Rückstellmöglichkeit eines ausgelösten Alarms sollten bevorzugt werden. Beim Einbau ist ein Rauchwarnmelder pro Raum ausreichend, wenn dieser Raum nicht größer als 60 Quadratmeter ist; bei größeren Räumen sind weitere Rauchwarnmelder erforderlich. 


Bei der Mindestausstattung gemäß der DIN 14676 sind Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren (Rettungswegen)  zu installieren. Bei der optimalen Ausstattung sind außerdem alle Wohn- und Hobbyräume, Heizungs- und Werkräume sowie der Keller und der Dachboden mit je einem Rauchwarnmelder zu versehen. In Treppenhäusern oder Räumen mit Galerie ist in der obersten Etage mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren. Besser wäre jedoch ein Rauchwarnmelder auf jeder Ebene. In der Küche sind Rauchwarnmelder nur zu installieren, wenn Falschalarme, bspw. durch Wasserdämpfe, auszuschließen sind. Aus diesem Grund sind auch Badezimmer von der Ausstattung mit Rauchwarnmeldern ausgenommen. Generell ist empfehlenswert, alle Räume außer Küche und Bad mit Rauchwarnmeldern auszustatten und einen Rauchwarnmelder auf jeder Ebene zu installieren.

Installation

Rauchwarnmelder sind immer an der Decke in der Raummitte anzubringen, mindestens jedoch 50 cm von der Wand bzw. von Einrichtungsgegenständen entfernt zu installieren. Für besondere Fälle wie L-förmige oder unterteilte Räume als auch Räume mit Unterzügen gibt die Norm detaillierte Empfehlungen für Abstandsverhältnisse und Melderanordnungen. Auch für die Anbringung von Rauchwarnmeldern in Fluren und Gängen und in zuggefährdeter Umgebung gibt die DIN 14676 Empfehlungen.

Wichtiger Hinweis zur Sicherheit

Wenn eine Warnung außer in dem brandbeaufschlagten Raum bzw. dem Raum, in dem der Melder jeweils installiert ist, zusätzlich an einem anderen Ort als dem alarmgebenden Rauchwarnmelder erfolgen soll – z. B. wenn der auslösende Alarm im Kinderzimmer stattfindet und zusätzlich im Elternschlafzimmer alarmieren soll – müssen vernetzungsfähige Rauchwarnmelder eingesetzt und gezielt miteinander vernetzt werden. Für die Alarmierung an zentraler Stelle zusätzlich zum Rauchwarnmelder wird eine Kleinmelderzentrale empfohlen.

Betrieb des Rauchwarnmelders

Falschalarme („Täuschungsalarme“) können bspw. durch Schweiß-, Säge- oder Lötarbeiten ausgelöst werden. Außerdem können generell Staub bei Baumaßnahmen, Wasserdampf und Kochdämpfe, extreme elektromagnetische Einwirkungen als auch Temperaturschwankungen mit Kondensationsbildung zu Falschalarmen führen. Daher empfiehlt die Norm bei Renovierungen etc. eine Abdeckung der Rauchwarnmelder.

Wartung/Instandhaltung

Der Rauchwarnmelder ist gemäß Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf seine Funktion zu überprüfen. Dazu gehört die Prüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen frei zugänglich sind und der Rauchwarnmelder nicht beschädigt ist; Mängel in diesen Punkten müssen beseitigt, ein beschädigter Rauchwarnmelder muss ausgetauscht werden.
Gleichzeitig ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste. Bei Rauchwarnmeldern mit 230-V-Netzanschluss muss der Probealarm einmal mit und einmal ohne 230-V-Netz durchgeführt werden. Bei Fehlverhalten muss die Batterie ersetzt oder ggf. der Rauchwarnmelder ausgetauscht werden (bei Beschädigung oder starker Verschmutzung).

Austausch von Batterien

Die Batterie des Rauchwarnmelders muss nach Herstellerangaben ausgetauscht werden. Ein Austausch von Batterien muss spätestens dann erfolgen, wenn der Rauchwarnmelder die Batteriestörungsmeldung abgibt. Rauchwarnmelder mit nicht auswechselbaren Langzeitbatterien als Energiespeicher (z. B. Lithiumbatterien) sind nach Herstellerangaben auszutauschen, spätestens jedoch wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.

Austausch von Akkumulatoren

Der Akkumulator bzw. der Rauchwarnmelder mit nicht austauschbarem Akkumulator ist nach Herstellerangaben auszutauschen. Liegen hierüber keine Herstellerangaben vor, so muss der Akkumulator bzw. der Rauchwarnmelder mit nicht tauschbarem Akkumulator spätestens dann ausgetauscht werden, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.

Das Copyright der Normen liegt beim Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN)
DIN-Normen sind zu beziehen über:
Beuth Verlag GmbH
Burggrafenstraße 6,  10787 Berlin

Tel.: 030/2601-2260 Fax: 030/2601-1260
E-Mail:
kundenservice@beuth.de
Web:
www.beuth.de

 

 

 

 

 

Die Produktnorm für Rauchwarnmelder: DIN 14604

Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnbereich vorgesehen.

Gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676 müssen Rauchwarnmelder nach der Gerätenorm DIN EN 14604 zertifiziert sein. Seit August 2008 dürfen nur noch nach DIN 14604 zertifizierte Rauchwarnmelder auf den Markt gebracht werden. Durch die Einführung der Rauchmelderpflicht in einigen Bundesländern sind diese beiden Normen eine wichtige Planungshilfe für die zahlreichen Wohnungsbauunternehmen, die jetzt in den kommenden Jahren ihre Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten haben. In den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer gilt die DIN 14676 sowie die DIN EN 14604 als verbindlich.

Die Übereinstimmung des Produkts mit den Anforderungen der in Frage kommenden Europäischen Norm muss unter anderem durch eine werkseigene Produktionskontrolle sowie eine Typprüfung nachgewiesen werden. Hierbei kann das System der werkseigenen Kontrolle Bestandteil eines vorhandenen Qualitätsmanagementsystems DIN ISO 9001:2000 sein. Zum Nachweis der Konformität mit dieser Europäischen Norm muss eine Typprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung wird durch unabhängige Produktzertifizierungsstellen durchgeführt.Beschriftung der Rauchwarnmelder / CE-Kennzeichnung

Jeder Rauchwarnmelder muss dauerhaft mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • DIN EN 14604

  • Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten

  • Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer

  • vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde

  • Hinweise zum Tauschen der Batterie: Art oder Anzahl der vom Hersteller empfohlenen Batterien und der beim Auswechseln der Batterie unbedingt sichtbare Hinweis für den Benutzer: "Nach jedem Batteriewechsel ist der ordnungsgemäße Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen."

Zudem muss zum Rauchwarnmelder eine Anleitung geliefert werden, die Informationen über Anweisungen für Standortwahl, Montage und Wartung erhalten. Zusätzlich müssen auf dem Produkt das Symbol für die CE-Kennzeichnung sowie die Nummer des EG-Konformitätszertifikates angegeben sein.

 

 
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