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Für gehörlose Menschen

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Zertifikat

TÜV geprüfte Fachkraft

für Rauchwarnmelder

nach DIN 14676

 

langjährige Einsatzerfahrung

im vorbeugenden und abwehrenden

Brandschutz bei der Feuerwehr

RAUCHMELDER FÜR HÖRGESCHÄDIGTE - Auch da helfen wir!
 

Rauchmelder und Lichtsignalanlagen für Hörgeschädigte

Die Firma Christian Weidensee hat sich auf Rauchmelder und Lichtsignalanlagen  für hörgeschädigte Menschen spezialisiert. Denn uns liegt eine flächendeckende Ausstattung der Wohnräume für hörgeschädigte Menschen am Herzen. Wir bieten unseren kostenlosen Service in ganz Deutschland an.

Im Juni 2014 hat das Bundessozialgericht beschlossen, dass jeder Gehörlose und schwerhörige Mensch in Deutschland Rauchwarnmelder von der Krankenkasse bezahlt bekommen muss. Hier das Urteil als Link:

http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/PM16_Rauchwarnmelder.html

Da Rauchmelder in den meisten Bundesländern Pflicht sind oder werden, ist dieses Urteil für alle hörgeschädigten Menschen natürlich zuvorkommend. Auch müssen Krankenkassen die Kosten für Lichtsignalanlagen übernehmen.

Die Firma Weidensee ist Partner der Krankenkasse, und rechnet direkt mit den Krankenkassen ab, so dass Ihnen keine Kosten entstehen. Wir sind als offizieller Hilfsmittellieferant der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Diese Präqualifizierung  setzt hohe Qualitätsstandard voraus, die wir erfüllen.

Wir haben viele Vorträge zum Thema Brandschutz, Rauchmeldern und Lichtsignalanlagen gehalten. Wir waren zum Beispiel in Dortmund, in Münster, Coesfeld und in einigen anderen Städten und haben dort kostenlose Infoabende vor hörgeschädigten Menschen mit Gebärdendolmetschern abgehalten. Weitere sind in Zukunft geplant. Wir arbeiten mit dem Deutschen Schwerhörigen Bund in Münster zusammen, mit dem ZFG in Dortmund, dem CIV NRW und mit vielen anderen Beratungsstellen und Vereinen in ganz Deutschland.

 

Alle wichtigen Informationen haben wir in einem Video mit Untertitel zusammen gefasst. Über den Link gelangen Sie zum Video:

 

https://www.hearzone.net/technik/2275-2275.html

 

Auch wurde über uns in diversen Magazinen wie dem Taubenschlag , der Hearzone oder den CIV News berichtet.

Unsere Rauchmelder für Hörgeschädigte haben eine 10 Jahresbatterie so dass ein ständiger Wechsel der Batterie entfällt. Des Weiteren haben unsere Alarmblitzlampen ein " Notstromakku ", da in den meisten Fällen bei einem Brand der Strom ausfällt und Sie mit herkömmlichen Blitzlampen dann nicht gewarnt werden können! Dies ist ein großer Vorteil gegenüber herkömmlichen Warnsystemen! Als Zusatz gibt es für das Bett ein kleines Vibrationskissen was unter die Matratze  gelegt wird, da viele Hörgeschädigte nicht von einer Blitzlampe geweckt werden. So erreichen Sie den optimalsten Schutz für sich und Ihre Familie. 
Dies ist alles Bestandteil des Rauchmeldersystem für Hörgeschädigte. Die Kosten für das gesamte System werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Jedem Hörgeschädigten steht ebenfalls eine Grundausstattung einer Lichtsignalanlage zu. Die Lichtsignalanlagen bestehen in der Regel aus Blitzlampen, Türklingelsender, Vibrationswecker, mobiler Vibrationsempfänger Funk-Faxsender usw. Auch diese Kosten müssen von der Krankenkasse im vollen Umfang übernommen werden. Haben Sie eine alte, defekte Lichtsignalanlage, oder einzelne Teile daraus die nicht mehr funktionieren? Auch die Erneuerung Ihrer Lichtsignalanlage wird von uns kostenlos übernommen. Die Krankenkasse muss diese Kosten ebenfalls übernehmen.

Wir bieten unseren Kunden alle Hersteller und alle Fabrikate wie z.B. Humantechnik an. Information zu den Produkten beispielsweise von Humantechnik finden Sie unter hier:

https://www.humantechnik.com/willkommen/cm-24/

 

Informationen und Antragstellung Deutschlandweit:

 

MAIL: info@lebensretter-nrw.de

SMS: 0160/98017997

FAX: 02368/9974997

 

Unser Fachberater Klaus-Dieter Seiffert (selbst ertaubt), steht Ihnen für alle Fragen in Gebärdensprache über Skype jeder Zeit gerne zur Verfügung.

Skype Name: Klaus-Dieter Seiffert

  

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.

 

 
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