Rauchmelder und Lichtsignalanlagen für Hörgeschädigte
Die Firma Christian Weidensee hat sich auf Rauchmelder und
Lichtsignalanlagen für hörgeschädigte
Menschen spezialisiert. Denn uns liegt eine flächendeckende Ausstattung der
Wohnräume für hörgeschädigte Menschen am Herzen. Wir bieten unseren kostenlosen
Service in ganz Deutschland an.
Im Juni 2014 hat das Bundessozialgericht beschlossen, dass jeder Gehörlose
und schwerhörige Mensch in Deutschland Rauchwarnmelder von der Krankenkasse
bezahlt bekommen muss. Hier das Urteil als Link:
http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/PM16_Rauchwarnmelder.html
Da Rauchmelder in den meisten Bundesländern Pflicht sind oder werden, ist
dieses Urteil für alle hörgeschädigten Menschen natürlich zuvorkommend. Auch
müssen Krankenkassen die Kosten für Lichtsignalanlagen übernehmen.
Die Firma Weidensee ist Partner der Krankenkasse, und rechnet direkt mit den
Krankenkassen ab, so dass Ihnen keine Kosten entstehen. Wir sind als offizieller
Hilfsmittellieferant der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Diese
Präqualifizierung setzt hohe
Qualitätsstandard voraus, die wir erfüllen.
Wir haben viele Vorträge zum Thema Brandschutz, Rauchmeldern und
Lichtsignalanlagen gehalten. Wir waren zum Beispiel in Dortmund, in Münster,
Coesfeld und in einigen anderen Städten und haben dort kostenlose Infoabende vor
hörgeschädigten Menschen mit Gebärdendolmetschern abgehalten. Weitere sind in
Zukunft geplant. Wir arbeiten mit dem Deutschen Schwerhörigen Bund in Münster
zusammen, mit dem ZFG in Dortmund, dem CIV NRW und mit vielen anderen
Beratungsstellen und Vereinen in ganz Deutschland.
Alle wichtigen Informationen haben wir in einem Video mit Untertitel
zusammen gefasst. Über den Link gelangen Sie zum Video:
https://www.hearzone.net/technik/2275-2275.html
Auch wurde über uns in diversen Magazinen wie dem Taubenschlag , der
Hearzone oder den CIV News berichtet.
Unsere Rauchmelder für Hörgeschädigte haben eine 10 Jahresbatterie so dass
ein ständiger Wechsel der Batterie entfällt. Des Weiteren haben unsere
Alarmblitzlampen ein " Notstromakku ", da in den meisten Fällen bei einem Brand
der Strom ausfällt und Sie mit herkömmlichen Blitzlampen dann nicht gewarnt
werden können! Dies ist ein großer Vorteil gegenüber herkömmlichen Warnsystemen!
Als Zusatz gibt es für das Bett ein kleines Vibrationskissen was unter die
Matratze gelegt wird, da viele Hörgeschädigte nicht von einer Blitzlampe
geweckt werden. So erreichen Sie den optimalsten Schutz für sich und Ihre
Familie. Dies ist alles Bestandteil des Rauchmeldersystem für
Hörgeschädigte. Die Kosten für das gesamte System werden von Ihrer Krankenkasse
übernommen.
Jedem Hörgeschädigten steht ebenfalls eine Grundausstattung einer
Lichtsignalanlage zu. Die Lichtsignalanlagen bestehen in der Regel aus
Blitzlampen, Türklingelsender, Vibrationswecker, mobiler Vibrationsempfänger
Funk-Faxsender usw. Auch diese Kosten müssen von der Krankenkasse im vollen
Umfang übernommen werden. Haben Sie eine alte, defekte Lichtsignalanlage, oder
einzelne Teile daraus die nicht mehr funktionieren? Auch die Erneuerung Ihrer
Lichtsignalanlage wird von uns kostenlos übernommen. Die Krankenkasse muss diese
Kosten ebenfalls übernehmen.
Wir bieten unseren Kunden alle Hersteller und alle Fabrikate wie z.B.
Humantechnik an. Information zu den Produkten beispielsweise von Humantechnik
finden Sie unter hier:
https://www.humantechnik.com/willkommen/cm-24/
Informationen
und Antragstellung Deutschlandweit:
MAIL:
info@lebensretter-nrw.de
SMS: 0160/98017997
FAX: 02368/9974997
Unser Fachberater Klaus-Dieter Seiffert
(selbst ertaubt), steht Ihnen für alle Fragen in Gebärdensprache über
Skype jeder Zeit gerne zur Verfügung.
Skype Name: Klaus-Dieter Seiffert
Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.
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