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Zertifikat

TÜV geprüfte Fachkraft

für Rauchwarnmelder

nach DIN 14676

 

langjährige Einsatzerfahrung

im vorbeugenden und abwehrenden

Brandschutz bei der Feuerwehr

WARTUNG - Alles für Ihre Sicherheit!
 

Wartung

 

Wir bieten Ihnen die Fachmännische Rauchwarnmelder

Wartung und die rechtssichere Dokumentation

nach DIN 14676

 

“Mit unserem Wartungsvertrag geben wir Ihnen Sicherheit und nehmen Ihnen kostspielige Haftungsrisiken

 

Jährliche Rauchmelder Wartung durch den Fachmann

Die Funktionstauglichkeit allein per Tastendruck zu überprüfen, reicht aber als Rauchmelder Wartung nicht aus. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mindestens einmal im Jahr eine Sicht- und Alarmprüfung vorgenommen werden muss. Dafür sollte ein Fachmann engagiert werden, da dieser mögliche Mängel zuverlässig erkennen kann. Leicht zu übersehen, aber gefährlich wäre es beispielsweise, wenn die Raucheintrittsöffnungen am Warngeber verstopft sind. Das kann unter anderem passieren, wenn der Melder bei einer Wohnungsrenovierung aus Versehen angestrichen wurde.

Bei der jährlichen Rauchmelder Wartung muss außerdem sichergestellt werden, dass sich die einzelnen Geräte tatsächlich am richtigen Ort befinden. Schwierigkeiten könnten sich etwa ergeben, wenn ein Raum umgenutzt, die Sicherheitsanlage aber nicht entsprechend angepasst wurde.

Dieser Vorgabe folgend ist es zum Beispiel notwendig, einen ehemaligen Lagerraum mit einer Warnanlage nachzurüsten, wenn dieser künftig als Wohnraum genutzt wird. Genau das Gegenteil ist allerdings der Fall, wenn ein Wohnraum in eine Küche, ein Bad oder eine Werkstatt umgewandelt wird.

 

Unsere fachmännische Rauchwarnmelder Wartung bietet

Rechtssicherheit

Da bei der Wartung von Rauchmeldern neben den gesetzlichen Vorgaben auch die Eigenheiten der Geräte beachtet werden müssen, sollte diese von dafür ausgebildetem Fachpersonal übernommen werden. Nur so ist sichergestellt, dass die Warnmelder im Ernstfall einwandfrei funktionieren. Gleichzeitig verschafft eine Kontrolle durch den Fachmann Rechtssicherheit. Wohnungseigentümer und Mieter können im Falle eines Falles nicht verantwortlich gemacht werden, wenn die Rauchwarnmelder versagen. Das kann zusätzlichen Ärger mit den Versicherern ersparen.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

- kostengünstige Wartung DIN 14676
- rechtssichere Dokumentation nach DIN 14676
- jährliche Terminerinnerung und Abstimmung der Wartung  mit dem Eigentümer oder dem Mieter
- keine Haftungsrisiken für Sie, denn mit unserem Wartungsvertrag haften nicht Sie – Egal ob der Mieter Rauchmelder deinstalliert, überstreicht, zuklebt oder sonstiges an den Warnmeldern beschädigt
- keine lästigen Ärger mit den Versicherer im Schadenfall
 

 
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