Wir bieten Ihnen die
Fachmännische Rauchwarnmelder
Wartung und die
rechtssichere Dokumentation
nach DIN 14676
“Mit unserem
Wartungsvertrag geben wir Ihnen Sicherheit und nehmen Ihnen kostspielige
Haftungsrisiken“
Jährliche
Rauchmelder Wartung durch den Fachmann
Die
Funktionstauglichkeit allein per Tastendruck zu überprüfen, reicht aber als
Rauchmelder Wartung nicht aus. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mindestens
einmal im Jahr eine Sicht- und Alarmprüfung vorgenommen werden muss. Dafür
sollte ein Fachmann engagiert werden, da dieser mögliche Mängel zuverlässig
erkennen kann. Leicht zu übersehen, aber gefährlich wäre es beispielsweise,
wenn die Raucheintrittsöffnungen am Warngeber verstopft sind. Das kann unter
anderem passieren, wenn der Melder bei einer Wohnungsrenovierung aus
Versehen angestrichen wurde.
Bei
der jährlichen Rauchmelder Wartung
muss außerdem sichergestellt werden, dass sich die einzelnen Geräte
tatsächlich am richtigen Ort befinden. Schwierigkeiten könnten sich etwa
ergeben, wenn ein Raum umgenutzt, die Sicherheitsanlage aber nicht
entsprechend angepasst wurde.
Dieser Vorgabe folgend
ist es zum Beispiel notwendig, einen ehemaligen Lagerraum mit einer
Warnanlage nachzurüsten, wenn dieser künftig als Wohnraum genutzt wird.
Genau das Gegenteil ist allerdings der Fall, wenn ein Wohnraum in eine
Küche, ein Bad oder eine Werkstatt umgewandelt wird.
Unsere fachmännische
Rauchwarnmelder Wartung bietet
Rechtssicherheit
Da bei der Wartung von
Rauchmeldern neben den gesetzlichen Vorgaben auch die Eigenheiten der Geräte
beachtet werden müssen, sollte diese von dafür ausgebildetem Fachpersonal
übernommen werden. Nur so ist sichergestellt, dass die Warnmelder im
Ernstfall einwandfrei funktionieren. Gleichzeitig verschafft eine
Kontrolle durch den Fachmann
Rechtssicherheit. Wohnungseigentümer und Mieter können im Falle eines Falles
nicht verantwortlich gemacht werden, wenn die Rauchwarnmelder versagen. Das
kann zusätzlichen Ärger mit den Versicherern ersparen.
Ihre Vorteile auf einen
Blick |
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kostengünstige Wartung DIN 14676 |
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rechtssichere Dokumentation nach DIN 14676 |
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jährliche
Terminerinnerung und Abstimmung der Wartung mit dem Eigentümer oder dem
Mieter |
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keine
Haftungsrisiken für Sie,
denn mit unserem Wartungsvertrag haften nicht Sie – Egal ob der Mieter
Rauchmelder deinstalliert, überstreicht, zuklebt oder sonstiges an den
Warnmeldern beschädigt |
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keine
lästigen Ärger mit den Versicherer im Schadenfall |